Patienten

In welchen Fällen wird die Kältekompressionstherapie empfohlen?

  • Gelenkverletzung
  • Schwellungen, Ödeme
  • Gelenkoperationen
  • Schmerzreduktion

Wie kommt die Kältekompressionstherapie zu Ihnen nach Hause?

Sie haben von Ihrem Arzt ein Rezept für ein Therapiegerät zur Kältekompression erhalten. Reichen Sie uns Ihr Rezept per Upload ein (Rezept hochladen). Sie erhalten umgehend nach Eingang des Rezeptes Ihren Kostenvoranschlag für die verordnete Behandlungsdauer. Nach Bestätigung der Kostenübernahme wird das Therapiegerät schnellstmöglich zu Ihnen nach Hause geliefert. 

Für Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 06701 2055 12 oder
per E-Mail rezept@su-medtech.de

Wer übernimmt die Kosten der Kältekompressionstherapie?

Die Kosten werden von der Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Das heißt, der Patient muss die Kosten der Therapie beim Einsatz zu Hause meist selbst tragen.
 

Was passiert nach Ablauf der Mietzeit mit dem Gerät?

Ihren Termin, an dem Ihre persönliche Mietzeit des Kältekompressionsgerätes endet (i. d. R. 10 bis 14 Tage) bzw. die medizinische Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt festgestellt werden muss, entnehmen Sie dem Lieferschein. Zu diesem Termin haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Sie lassen durch Ihren Arzt die medizinische Notwendigkeit prüfen und senden uns fristgerecht ein Verlängerungsrezept zu.

2. Sie schicken die Tasche mit Gerät, Schlauch und Ablassventil fristgerecht an uns zurück (Manschette verbleibt beim Patienten). 
Zum kostenlosen Rückversand können Sie sich einfach ein Retourenlabel  anfordern.

Mietgeräte bleiben stets im Eigentum der S & U Medizintechnik GmbH. Senden Sie diese nicht fristgerecht zurück, so haben Sie die Miete der jeweils aktuellen Preisliste für den Endverbraucher bis zum Zeitpunkt zu zahlen, an dem das Hilfsmittel nachweisbar an die Firma S & U Medizintechnik GmbH zurück gelangt ist.